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Pflege von Hecken und Feldgehölzen


Hecken bestehen überwiegend aus Sträuchern und einzelnen, ausgewachsenen Bäumen und liegen meist bandförmig in der Feldflur. Der Übergang zwischen einer Hecke und der angrenzenden Nutzfläche wird idealerweise durch einen Saum aus Kräutern und Gräsern gebildet. Feldgehölze liegen als flächige Inseln in der Feldflur und sind ebenfalls aus Strauch- und Baumbeständen aufgebaut. Feldgehölze können zwar waldähnlich aufgebaut sein, sind aber deutlich kleiner und verfügen über keine direkte Anbindung an Waldbestände.
Als unser Landschaftspflegeverband vor zwanzig Jahren damit begann, die vorhandenen Förderprogramme und die Landwirte zusammen zu bringen, offenbarte sich ein riesiger Nachholbedarf an Heckenpflege. Bis heute ist die Nachfrage nach den Programmen ungebrochen groß. Um die Gehölze jung zu halten, werden im Winter viele Hecken auf den Stock gesetzt. Denn im Winter sind die Reserven der Gehölze im Wurzelsystem und der Rinde eingelagert. Beim Stocksetzen werden die Gehölze bodennah abgeschnitten. Der Schnitt im Winter schont die Vitalität der Gehölze und sichert einen guten Neuaustrieb. Für eine ökologisch günstige Pflege wird in jedem Jahr ein Drittel der Hecke in Abschnitten von etwa 20 bis 30 m gepflegt. Wenn vorhanden werden einzelne Bäume oder Altsträucher als Überhälter belassen. Nach zwei Jahren sind die ersten Pflegeabschnitte wieder mit dichtem Strauchwerk bewachsen und die vielfältigen Funktionen sind wiederhergestellt (mehr Informationen zum Lebensraumtyp Hecken).

Heckenpflege 
• wird über mehrere (3 bis 5) Jahre im Umtrieb durchgeführt
• jedes Jahr wird etwa ein Drittel der Hecke auf den Stock gesetzt
• Einzelne Bäume werden als Überhälter belassen
• Obst- und Höhlenbäume werden von Pflegemaßnahmen ausgenommen
• Jungwuchs von Sträuchern kann belassen werden

Wenn Sie Interessen haben, Heckenpflegemaßnahmen auf Ihren eigenen oder kommunalen Grundstücken durchzuführen, melden Sie sich bitte bei uns. Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.
Dabei gelten folgende Antragsfristen für Maßnahmen im laufenden Jahr:

• Heckenpflege über KULAP B49 bis Ende Juni
• Heckenpflege über Landschaftspflege-Richtlinie bis Ende April